Sie erhalten einen Fördervertrag nicht automatisch, sondern Sie müssen dem Fonds Soziokultur einen aktuellen Kosten- und Finanzierungsplan zusenden sowie ggf. andere in der Checkliste genannte Unterlagen. Die Checkliste finden Sie im Anhang zur Bewilligungsmail.
Folgend haben wir Ihnen einige Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt, die Sie für die Projektabwicklung nutzen können.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(PDF / 0,04 MB)
Muster Kosten- und Finanzierungsplan
Im Förderantrag wird ein Kosten- und Finanzierungsplan (KoFi) abgefragt.
Mit der Bewilligung werden Sie aufgefordert einen aktualisierten Kosten-und Finanzierungsplan einzureichen.
Diese Aktualisierung wird nicht im Antragsvordruck erstellt, sondern Sie reichen einen neuen Plan als Excel-Tabelle oder PDF-Datei per Mail ein.
Verschiebungen in den Kostenpositionen sind möglich und stellen in der Regel kein Problem dar, Sie sollten aber im Anschreiben kurz erläutert werden.
Hier finden Sie einen Vorschlag für eine solchen Plan:
Ihr Kostenplan wird mit dem Fördervertrag für verbindlich erklärt.
Verschiebungen in den Ausgaben und Einnahmen während der Projektdurchführung sind möglich und auch nicht selten.
Ab 20 % Verschiebung müssen diese vor Ablauf des Förderzeitraums dem Fonds Soziokultur schriftlich mit der Bitte um Zustimmung mitgeteilt werden.
Werden Veränderungen erst nach Ablauf des Förderzeitraums mitgeteilt, werden diese in der Regel nicht mehr genehmigt und können zu anteiligen Rückforderungen führen.
Wenn Sie in den Kostenplan Augaben für festangestelltes Personal aufnehmen, vergleichen Sie das Brutto-Monatsgehalt der Person mit einer vergleichbaren EG-Einstufung nach dem
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und tragen die EG-Einstufung in den Kostenplan ein.
Bennen Sie außerdem die reguläre Wochenarbeitszeit und wie viele Stunden davon in den Kostenplan aufgenommen wurden.
Bundesreisekostengesetz und Bewirtung
Die Antragsteller*innen dürfen Reisekosten nur nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Wichtig: Für jede Dienstreise muss eine gesonderte Reisekostenabrechnung erstellt werden, es dürfen keine Reisekosten kummuliert in einer Aufstellung abgerechnet werden.
Bei Auslandsaufenthalten gelten besondere Reglungen für das Tage- und Übernachtungsgeld Tabellen (ARVVwVk):
Bewirtungskosten für Mitarbeiter*innen und sonstige beauftragte Personen (Dozent*innen, Honorarkräfte, Referent*innen usw.) bei Teambesprechungen, Betriebsfeiern o.ä. sind nicht zuwendungsfähig.
Zudem ist die Bewirtung von Gästen/Teilnehmer*innen nur in angemessener Höhe und nur bei schriftlicher Angabe des Ortes, des Datums und des Grundes der Bewirtung sowie der Vorlage einer Liste der bewirteten Personen möglich.
Die Verpflegung von Teilnehmer*innen ist möglich, in diesen Fällen dürfen beauftragte Personen mit verpflegt werden, wenn die Zahl der Teilnehmer*innen die Zahl der Team-Mitglieder übersteigt.
Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende ein Tagegeld.
Vergabevorschriften
Bei allen Projekten müssen die Vorschriften der Vergabeordnung beachtet werden für die Beschaffung von Gegenständen und vergleichbaren Dienstleistungen: z.B. Grafik, Foto-/Videodokumentation, Programmierung einer Internetseite, Technische Betreuung, Buchung von Hotels/Tagungshäusern etc.
Wichtigste Grundlage sind die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, außerdem sind Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben.
Auftragswert ab 1.000,01 € (netto): Sie müssen bei drei Anbietern schriftliche Angebote auf der Grundlage einer schriftlichen Leistungsanfrage einholen.
Verschiedene Anbieter bedeutet verschiedene Unternehmen, d.h. zwei verschiedene Produkte eines Unternehmens sind keine zwei Angebote. Sie müssen die Angebote aufbewahren und später beim Verwendungsnachweis Ihren Belegen beifügen.
Weitere Informationen sowie zu den Handlungsleitlinien unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html
Finanzierungsarten
Der Fonds Soziokultur hat die Möglichkeit, seine Fördermittel auf unterschiedliche Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Dies hängt oft davon ab, ob es andere öffentliche Fördermittel in einer Projektfinanzierung gibt und welche Finanzierungsart diese Förderstelle gewählt hat.
Entscheident für die Wahl der Finanzierungsart ist aber auch die prozentuale Höhe der gewährten Förderung.
Die Wahl der Finanzierungsart ist also immer eine Einzelfallentscheidung.
Die jeweils für Sie geltende Finanzierungsart wird immer im Fördervertrag festgelegt.
In der folgenden Aufstellung können Sie die Konsequenzen der jeweiligen Finanzierungsarten entnehmen:
Formular Mittelabruf
Es gibt zwei Wege zur Mittelauszahlung:
Wir haben Ihnen mit dem Fördervertrag entsprechende Vordrucke zugeschickt. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es uns per Mail.
Sollten Sie das Formular nicht mehr haben, können Sie es noch einmal in der Geschäftsstelle anfordern.
Gehen Sie auf unser Antragsportal und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Dort können Sie einen Mittelabruf einstellen: Checkliste Mittelabruf