Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden.
Die jeweiligen Logos zum Download finden Sie mit Klick auf den Button:
Sie müssen zwei Logos (Fonds Soziokultur und Cultural Bridge) platzieren:
FONDS SOZIOKULTUR
CULTURAL BRIDGE
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Wortmarke:
Gefördert durch den Fonds Soziokultur aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
Die Künstlersozialkasse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „hervorgehobene Nennung“ des Logos eines Förderers (wofür eine Verwendung in gleicher Größe schon ausreicht) eine zu vergütende Werbeleistung darstelle.
Lösung: Das Logo des Fonds Soziokultur muss also auf jeden Fall kleiner wiedergegeben werden als das Logo der/des Antragsteller*in (am besten maximal 50 %) und darf 5 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche nicht überschreiten.
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Ansprechpartnerin:
Lara Legeland
Öffentlichkeitsarbeit
legeland_at_fonds-soziokultur.de