Fonds Soziokultur
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Fragen zu Cultural Bridge

     
Was ist Cultural Bridge?

Cultural Bridge ist ein Programm des Fonds Soziokultur in Zusammenarbeit mit dem Arts Council England, Arts Council of Northern Ireland, British Council, Creative Scotland, Goethe-Institut London und Wales Arts International / Arts Council of Wales, das bilaterale Partnerschaften zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich im Sinne der Community Art und Cultural Engagement fördert. Das Programm zielt darauf ab, neue Beziehungen aufzubauen und die künstlerische Zusammenarbeit und kulturelle Demokratie zu stärken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer kann einen Antrag für Cultural Bridge stellen?

Das Programm steht allen kulturellen Organisationen offen, die nachweislich über Erfahrung in der sozial engagierten/partizipatorischen Praxis verfügen. Wir begrüßen Bewerbungen von Organisationen, die einzelne Kulturschaffende als Teil der geplanten Aktivität unterstützen. Anträge können von neuen (Tier 1) oder etablierten Partnerschaften (Tier 2) gestellt werden. Die Partnerschaften müssen aus mindestens einer deutschen und mindestens einer britischen Organisation (England, Nordirland, Schottland oder Wales) bestehen. Genauere Informationen zu den Antragsanforderungen finden Sie hier.

Wer ist nicht antragsberechtigt?
  • Einzelne Künstler - dieses Programm konzentriert sich derzeit auf die Entwicklung bilateraler
    Partnerschaften nur für Organisationen.
  • Organisationen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs oder Deutschlands ansässig (wohnhaft oder registriert) sind.
  • Organisationen, die keine Erfahrung mit gesellschaftlich engagierter Praxis nachweisen können.
Was wird im Rahmen von Cultural Bridge gefördert?

Anträge können für physische, digitale oder hybride Aktivitäten eingereicht werden, die sich auf sozial engagierte oder partizipatorische Praktiken konzentrieren und den Zielen/Themen des Programms entsprechen.

Das Programm umfasst zwei Fördersäulen:

Tier 1 unterstützt die Entwicklung neuer Partnerschaften zwischen kulturellen Organisationen im Vereinigten Königreich und in Deutschland.

Tier 2 dient der Unterstützung etablierter Partnerschaften zwischen kulturellen Organisationen in Großbritannien und Deutschland.

Beide Organisationen müssen sowohl bei Tier 1 als auch bei Tier 2 Erfahrungen mit socially engaged practice vorweisen können.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Ich habe eine Förderzusage für die Allgemeine Projektförderung erhalten. Was muss ich nun beachten?

Im Anhang Ihrer Bewilligungsmail erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie zur Erstellung Ihres Fördervertrages einreichen müssen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Downloads finden Sie hier.

Der Fördervertrag wird nur mit dem deutschen Antragsteller abgeschlossen und umfasst nur noch die Ausgaben, die dem deutschen Partner entstehen. Es ist nicht möglich, Ausgaben zu fördern, die der Partner-Organisation in Großbritannien entstehen, es sei denn, diese Leistung wird dem deutschen Träger in Rechnung gestellt.

Welche Logos muss ich platzieren und welche Vorgaben muss ich dabei beachten?

Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden. Die jeweiligen Vorgaben und Downloads finden Sie in der Checkliste oder auch hier.

Wo finde ich Informationen zu Projektabrechnung und Verwendungsnachweis?

Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Fördervertrag. Sie finden viele Informationen zur Projektabrechnung auch hier.

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