Fonds Soziokultur
»Musiklabor« // Happy Locals gGmbH

Fragen zur Allgemeinen Projektförderung

Was wird im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung gefördert?

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Wer kann einen Antrag für die Allgemeine Projektförderung stellen?

Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)

Vereine

Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes

gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Unternehmergesellschaften

private Stiftungen

Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.
Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.

Die Anträge sollten in deutscher Sprache gestellt werden; die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderchance.

Wann sind die Antragsfristen für die Allgemeine Projektförderung?

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres. 

2. Mai Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.

Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.
2. November Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

 

Anträge können ab vier Wochen vorher im Online-Portal "Antragstellung" eingereicht werden. Das Portal schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor 24 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden.

Bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Ja, wir bieten in dem Monat vor Antragsschluss verschiedene Online-Informationsveranstaltungen an, in denen wir über die Förderung und Antragstellung informieren.

Die Online-Beratungen werden ca. einen Monat vor Öffnung des Antragsportals veröffentlicht. Die Anmeldung ist hier möglich.

Bei konkreten Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Ansprechpartner*innen und Erreichbarkeiten finden Sie hier.

Wie viel kann im Rahmen der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden?

Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

Projektlaufzeit: Welche zeitlichen Vorgaben gibt es?

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres


Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 


Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. 

Wann und wie werden die Förderentscheidungen der Allgemeinen Projektförderung getroffen?

Über die Förderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt kann die Geschäftsstelle keine Auskunft darüber geben, ob Projekte zur Förderung ausgewählt werden oder nicht.

Antragsfrist 2. Mai: Förderentscheidung Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Förderentscheidung Anfang / Mitte Januar des Folgejahres

Weitere Tipps: Was kann ich bei der Antragstellung noch beachten?
Ich habe eine Förderzusage für die Allgemeine Projektförderung erhalten. Was muss ich nun beachten?

Im Anhang Ihrer Bewilligungsmail erhalten Sie eine Checkliste mit Unterlagen, die Sie zur Erstellung Ihres Fördervertrages einreichen müssen. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Downloads finden Sie hier.

Wie erhalte ich meine Fördergelder?

Mit der Bewilligung erhalten Sie eine Checkliste mit Informationen, welche Unterlagen/Angaben Sie dem Fonds Soziokultur zusenden müssen. Wenn diese Unterlagen/Informationen geprüft worden sind, erhalten Sie einen Fördervertrag, der die Details der Förderung regelt.

Erst dann können Sie Fördermittel des Fonds abrufen.

Hierfür senden wir Ihnen zusammen mit dem Fördervertrag ein Formular „Mittelabruf“ zu. Mit diesem Formular können Sie die Fördermittel oder Teilbeträge davon abrufen. Sie selbst entscheiden also, wann und in welcher Höhe Ihnen der Fonds Soziokultur die Fördermittel auszahlen soll.

Welche Logos muss ich platzieren und welche Vorgaben muss ich dabei beachten?

Je nach Förderprogramm müssen unterschiedliche Logos platziert werden. Die jeweiligen Vorgaben und Downloads finden Sie in der Checkliste oder auch hier.

Wo finde ich Informationen zu Projektabrechnung und Verwendungsnachweis?

Alle wichtigen Informationen, Anforderungen, Vordrucke etc. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Fördervertrag. Sie finden viele Informationen zur Projektabrechnung auch hier.

Seitenübersicht