»GutAlaune - Agil und kollektiv durch sich schnell wandelnde Zeiten« // GutAlaune e.V.
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Vergaberrichtlinien

Die Vergabe von Fördermitteln des Fonds Soziokultur erfolgt auf der Grundlage der nachstehenden Vergaberichtlinien


1. Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie die im Abschnitt »Antragstellung« beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Geschäftsstelle hat auf die Erfüllung dieser Voraussetzungen zu achten. Eine telefonische Beratung der Antragsteller*innen durch die Geschäftsstelle möglich.


2. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium des Fonds Soziokultur e.V. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit.


3. Die Antragsfristen sind verbindlich; sie werden vom Kuratorium festgelegt und werden in den öffentlichen Projektmittelausschreibungen und auf der Webseite des Fonds bekanntgegeben.


4. Antragstellung
Die Förderanträge müssen auf entsprechenden Vordrucken des Fonds formuliert werden. Hierzu gibt es ein Online-Formular in unserem Login-Bereich.
Für die Förderprogramme gibt es unterschiedliche Antragsvordrucke.

Die nachfolgend aufgeführten Angaben sind zwingend erforderlich für die Entscheidung des Kuratoriums; fehlen diese Angaben, kann der Antrag nicht geprüft werden: Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin, Projektbeschreibung, Projektzeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Angabe einer Fördersumme, die beim Fonds Soziokultur beantragt wird.


5. Bewilligungsgrundsätze
Die Fördermittel des Fonds Soziokultur werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages zur Verfügung gestellt (Fördervertrag). Soweit nichts anderes geregelt ist, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner*innen ergänzend und sinngemäß nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Sie sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Fördervertrages. Im Zweifel gelten die den Fonds Soziokultur als Zuwendungsempfänger*in betreffenden Regelungen und Verpflichtungen sinngemäß für den Förderungsempfänger.


6. Ausschluss einer Projektförderung
Eine Förderung durch den Fonds Soziokultur ist ausgeschlossen, wenn bereits vor den Vergabesitzungen des Fonds-Kuratoriums mit einem Projekt begonnen worden ist (z.B. Abschluss von Honorarvereinbarungen, Druck von Plakaten, Durchführung von Workshops o.ä.) und der Fonds diesem Projektbeginn nicht ausdrücklich zugestimmt hat. In den Projektmittelausschreibungen gibt der Fonds jeweils die Termine bekannt, wann die Projekte frühestens starten dürfen.

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