Profil: Soziokultur
Profil: Soziokultur ist die Prozessförderung des Fonds Soziokultur.
Antragstellende können hier Fördergelder für die Weiterentwicklung der eigenen Einrichtung / des Vereins beantragen.
Jede*r Träger*in darf pro Ausschreibungsrunde nur einen Förderantrag stellen, also entweder ein Projekt in der Allgemeinen Projektförderung oder einen Prozess über Profil: Soziokultur.
Gefördert werden Honorar- und Personalkosten sowie Reisekosten mit dem Zweck der Durchführung von Entwicklungsprozessen und Organisationsentwicklung von freien, gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen des soziokulturellen und kulturellen Feldes. Ziel ist die Stabilisierung und Profilierung der eigenen Organisation.
Ziel der Förderung ist es stabilere Strukturen für Kulturelle Teilhabe und gesellschaftliche Mitgestaltung zu erreichen. Daher werden mit diesem Programm freie gemeinnützige Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit bei Entwicklungsprozessen unterstützt, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung dienen. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und gesellschaftlicher Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der partizipativen Praxis und Strukturen.
Die beantragten Vorhaben sind demnach Aktivitäten zur eigenen Entwicklung, die auf der Basis von Fragestellungen der antragstellenden Träger dazu beitragen, dass
- Organisationsentwicklung geschieht z.B. für Finanzierungs- und Beschäftigungsmodelle, Arbeitsprozesse zwischen freien und festen Mitarbeitenden, Entwicklung Diversität, Programmatische Neuausrichtung/Profilbildung entlang neuer Herausforderungen
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit z.B. Verbesserung politischer Kommunikation, Entwicklung Kommunikationsstrategien z.B. mit regionalen Steakholdern, der Verwaltung oder der allgemeinen Öffentlichkeit, Beratung zur Außendarstellung
- Vernetzung, Ressourcen und mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partnern verbessert werden: Wissensaustausch, Nutzung Räume, Orte, Material, Ausstattung, Finanzen, Personal, Administration etc.
Die Prozesse können mithilfe externer Expert*innen zu bestimmten Themen oder im Sinne einer Peer-to-Peer-Beratung mit anderen Einrichtungen erfolgen. Die sinnvolle Zusammenarbeit mit öffentlichen Träger*innen insbesondere mit Kulturverwaltung oder freien Kollektiven/Initiativen ist mit Blick auf örtliche Verankerung erwünscht.
- Träger*innen ohne soziokulturelle Ausrichtung
- Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin
- Künstlerische und kulturelle Projekte sowie Produktionen
- Stipendien
- Festivals
- laufendes und regelmäßiges Programmangebot
- Ausfallhonorare
- Ausstattungen
- Investitionen
- Schulungen zum Erwerb von technischem Wissen (z.B. Excel-Software)
- (Bauliche) Maßnahmen von Hygienekonzepten
Profil: Soziokultur ist ein Förderprogramm zur Weiterentwicklung der eigenen Arbeit. Deshalb können keine konkreten Projektvorhaben beantragt werden. Wenn Sie ein konkretes Projekt durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag im Programm "Allgemeine Projektförderung" stellen.
- Freie juristische Träger*innen, die als gemeinnützig anerkannt sind: Vereine, gGmbH, gGbR, gUG und Stiftungen aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit mit Sitz in Deutschland.
- Die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid) muss mit dem Antrag eingereicht werden (Upload im Antragsportal). Eine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit reicht für eine Antragstellung aus.
- Träger*innen, die für den beantragten Prozess gleichzeitig eine Kofinanzierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer von der BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kulturstiftung des Bundes, Amateurmusikfonds, Förderprogramm „Aller.Land“, TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel“ etc.) erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Unter dem Menüpunkt Antrags-Portal können Sie in einem Online-Formular Ihren Antrag stellen. Bei der ersten Nutzung unseres Antrags-Portals müssen sie sich neu registrieren.
Im Online-Formular können Sie zwischenspeichern, sich später wieder einloggen und den Antrag weiter bearbeiten, bis er nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreicht wird.
Das Antragsportal ist vom 01.04. - 02.05. (24 Uhr) geöffnet.
Hier finden Sie ein Muster des Förderantrags.
Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es ab 23 Uhr zu technischen Problemen kommen und Ihr Antrag kann nicht mehr eingereicht werden.
Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Wenn der Antrag bis 24 Uhr nicht übermittelt werden konnte, kann er nicht mehr angenommen werden!
Die Geschäftsstelle des Fonds Soziokultur bietet ganzjährig telefonische Antragsberatungen an.
Vier Wochen vor Ende der Antragsfrist bieten wir verschiedene Online-Informationstermine. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu den Fördermögleichkeiten des Fonds Soziokultur und Tipps zum Ausfüllen des Antragsvordruckes. Wir erläutern auch, wie das Kuratorium die Förderungen auswählt.
In diesem Online-Terminen ist keine Beratung einzelner Konzepte möglich.
Mindestens 5.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Vorhabens.
Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor Mitte Juli des Förderjahres beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, gewünschten Künstler*innen/Berater*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden.
Der Prozess muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern.
Der Prozess darf nicht länger als 2 Jahre andauern.
Über die Förderung entscheidet ausschließlich das Kuratorium auf seinen Auswahlsitzungen Ende Juni / Anfang Juli des Antrags-Jahres.
Die Ko-Finanzierung (mindestens 20 % des Gesamtbudgets) kann aus Eigenmitteln, Einnahmen und/oder Drittmitteln erfolgen.
Drittmittel sind alle Förderungen/Zuwendungen von privaten oder öffentlichen Institutionen (z.B. Stiftungen, Banken, Land, Kommune etc.).
Private Spenden, Mitgliedsbeiträge und Rücklagen gelten als Eigenmittel.
Eine Ko-Finanzierung aus anderen Förderprogrammen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist nicht möglich.
Eine 100 %-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich.
Geplante Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.
- Anteilige Personalkosten von festangestelltem Personal (Arbeitgeberbrutto inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung)
- Ehrenamtspauschalen/Aufwandsentschädigungen (auch für Vorstandsmitglieder - jedoch keine Entschädigung für Ihre Vorstandsarbeit, sondern nur für die darüber hinausgehende Prozessarbeit)
- Geringfügige Beschäftigungen (inkl. gesetzlicher Abgaben)
- Honorare (bitte orientieren Sie sich an dem Rahmenwerk Ihres Dachverbandes (z.B. BBK, BV Darstellende Künste, verdi), bei den Positionen Projektleitung, künstlerische Leitung, Workshopleitung sollte ein Stundensatz von 40 € nicht unterschritten werden.)
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Gebühren für Fortbildungen
- Bis zu 2.000 Euro Reisekosten z.B. für überregionale kollegiale Beratungsgespräche
- Materialkosten
- Druck von Plakaten/Flyern o.ä.
- Investive Ausgaben
- Verwaltungskostenpauschale
- Fahrtkostenpauschalen
- Eigenleistungen/unbezahlte ehrenamtliche Arbeit
- Mietausfallgebühren
- Mahngebühren/Verzugszinsen/Bußgelder/Vertragsstrafen/Trinkgelder
- Alkoholische Getränke/Genussmittel/Medikamente/Pfandzahlungen
- Bewirtungskosten
- Geschenke/Dankeschön-Präsente
- Skonti/Rabatte
- MwSt. bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- Der Kosten- und Finanzierungsplan muss alle Ausgaben des Vorhabens ausweisen und nicht nur Ausgaben in Höhe der beantragten Förderung.
- Im Kostenplan dürfen nur förderfähige Ausgaben aufgeführt werden.
- Es ist nicht möglich, die Kofinanzierung über nicht zuwendungsfähige Ausgaben aufzubringen (Bsp. Eigenanteil ist die Miete der Räumlichkeiten).
- Im Kostenplan dürfen nur Kosten kalkuliert werden, zu denen es später eine belegbare Geldbewegung geben wird (keine sog. Eigenleistungen/Beistellungen wie z.B. ehrenamtliche Arbeit etc.).
- Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung).
- Wenn Personen/Agenturen, die im Prozess mitarbeiten sollen, bereits bei Antragstellung bekannt sind, sollten diese unbedingt namentlich im Antrag (Kostenplan) aufgeführt werden. Dies vereinfacht im Falle einer Bewilligung die Frage, ob diese Leistung ausgeschrieben werden muss oder nicht.
- FAQ lesen
- Beratungsangebote nutzen
- Antrag jemanden zu lesen geben, der den Prozess / die geplante Weiternentwicklung nicht kennt
Ansprechpartnerin:
Andrea Weiss
telefonisch erreichbar: Mo - Fr von 10 - 13 Uhr
Tel.: 02 28 – 97 144 79 11
weiss_at_fonds-soziokultur.de