Grundsätze der Förderung
Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben.
Die Förderung der Soziokultur soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger*innen dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.
Die nachstehend beschriebenen Fördergrundsätze sollen die Ziele der durch den Fonds Soziokultur e.V. beabsichtigten Förderungen verdeutlichen.
Die Haushaltsmittel des Fonds Soziokultur werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Grundsätze
Aus den Mitteln des Fonds Soziokultur e.V. werden Vorhaben gefördert, die für die demokratische Kulturentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von Bedeutung sind und konkret die Qualifizierung der soziokulturellen Praxis bewirken. Die Vorhaben sollen in diesem Sinne Modellcharakter besitzen und beispielgebend sein für die weitere Entwicklung der Soziokultur.
Der Fonds Soziokultur e.V. fördert durch die Vergabe von Zuschüssen und die Gewährung von Ausfallgarantien. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte; regelmäßige Förderungen sind nicht vorgesehen. Die Fördermittel sollen dabei so eingesetzt werden, dass weitere öffentliche und/oder private Finanzierungsquellen erschlossen und mobilisiert werden.
Der Fonds fördert insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären. Dabei wird freien Trägern (Initiativen, Vereinen) der Vorrang gegeben vor öffentlichen Antragsteller*innen. In der Gesamtheit der durch den Fonds geförderten Projekte soll die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderpraxis sichtbar werden.
Die Förderung setzt in der Regel einen angemessenen baren Eigenanteil voraus. Auf die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse und Erfahrungen wird besonderer Wert gelegt.