U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Die Mikroprojektförderung richtet sich speziell an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projekte durchführen möchten.
Die Altersgrenze gilt also für die Projektleiter*innen, nicht für die Teilnehmer*innen/Zielgruppe.
Während der Antragsphase bieten wir digitale Infotermine an, zu denen ihr Euch auf unserer Website anmelden könnt.
Die Termine richten sich an unsere Antragssteller*innen und an alle, die es werden wollen! Hier wird nochmal umfassend erklärt, wie eine Förderung beim Fonds Soziokultur funktioniert und welche Chancen und Pflichten auf Geförderte zukommen.
Außerdem geben wir Euch Tipps und Tricks für eure Anträge mit auf den Weg!
Falls Ihr Euch also schon immer mal gefragt habt, was in einem Förderantrag auf keinen Fall fehlen sollte und was man besser nicht reinschreibt, könnt Ihr Euch hier für einen Termin anmelden. Bitte achtet darauf, dass Ihr Euch nicht ausversehen für die Infoveranstaltungen der Allgemeinen Projektförderung anmeldet, die Infoveranstaltung der U25 ist am Ende der Seite in Orange!
Es werden ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert.
Dabei ist dem Kuratorium die aktive Beteiligung von Laien/nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.
Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.
Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.
Generell gilt: Projekte mit Innovationscharakter werden gesucht!
Projektbeispiele finden Sie in unserem Magazin "Kulturszene" sowie in der Übersicht bereits geförderter Projekte.
Laufende Arbeiten (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) können nicht gefördert werden. Dasselbe gilt für Projekte, deren kostenrelevante Planung bereits begonnen hat. Konzeptionelle Vorarbeiten fallen nicht in diese Kategorie. Aus den geförderten Projekten darf zudem kein Mehrwert entstehen. Sollten Einnahmen entstehen (Ticketverkauf, Spenden, etc.), müssen diese ebenfalls in das Projekt fließen.
Projekte, die nicht von jungen Menschen organisiert/umgesetzt werden, sondern von Menschen über 25 Jahre.
Stipendien
Schulprojekte, die als Ersatz für die reguläre Unterrichtszeit gelten
Projekte, die eine Kofinanzierung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer von der BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. von Hauptstadtkulturfonds, Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kulturstiftung des Bundes etc.) erhalten.
Jede Person zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland kann sich mit einem selbst geleiteten Projekt bewerben.
Dabei könnt Ihr Euch gerne rechtlich durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. vertreten lassen. Die Projektleitung, -planung und -durchführung muss aber klar bei den jungen Projektverantwortlichen liegen.
Dieses Förderprogramm richtet sich bewusst an Personen, die wenig bis gar keine Erfahrung mit Projektförderung haben. (Wer bereits Erfahrung hat wird aber keineswegs ausgeschlossen.)
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Bewerbungen von Nichtmuttersprachler*innen, Nichtakademiker*innen und Personen mit Behinderungen willkommen sind. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung. Zusätzlich bieten wir auch einen Antragsfragebogen auf Englisch an.
Ebenso sind Anträge aus dem ländlichen Raum ausdrücklich erwünscht.
Jede Person kann pro Förderperiode nur einen Antrag stellen.
Ihr könnt Eure Anträge zweimal im Jahr zu den Antragszeiten über unser Antrags-Portal einreichen.
Anträge können gestellt werden in folgenden Zeiten:
vom 02.04. bis einschl. 02.05.
vom 02.10 bis einschl. 02.11.
Bitte beachtet, dass die Projekte immer erst einige Monate nach den Antragsphasen beginnen dürfen.
Die Projekte der Antragsphase im April/Mai können ab Mitte Juli beginnen,
die Projekte der Antragsphase Oktober/November ab Anfang Februar des Folgejahres.
Wir empfehlen, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen; insbesondere am letzten Tag ab 23 Uhr kann es aufgrund vieler Serverzugriffe zu technischen Problemen kommen und dies kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Antrag bis 24 Uhr nicht mehr übermitteln werden kann. Anträge, die nicht bis 24 Uhr eingereicht wurden, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Nehmt gerne an den Online-Infoterminen teil, um Fragen zu klären und sicherzugehen, dass ihr keine wichtigen Infos oder Hinweise verpasst.
Die Infotermine finden in der Regel vier Wochen vor Ende der Antragsfrist statt. Termine und Anmeldung findet Ihr hier.
Im Rahmen der U25 Förderung können Projekte mit maximal 4.000 €, jedoch maximal 80 % der Gesamtkosten gefördert werden.
Das Projektbudget darf eine Summe von 8.000 Euro insgesamt nicht übersteigen. Projekte mit einem höheren Kostenvolumen müssen in der Allgemeinen Projektförderung beantragt werden.
Es ist nicht möglich, ein Projekt nur mit der Fördersumme des Fonds Soziokultur zu finanzieren (100 %-Förderung).
Mindestens 20% der Gesamtkosten müssen aus Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Unbare Leistungen (wie das Erlassen von Mietkosten oder die eigene ehrenamtliche Arbeit) können weder als Ausgabe, noch als Einnahme gezählt werden.
Im Antragsformular müssen alle Ausgaben und Finanzierungspositionen eingetragen werden, mit denen das Projekt realisiert wird. Also nicht nur Ausgaben in Höhe der Förderung, die beim Fonds Soziokultur beantragt werden.
Die Kalkulation sollte so genau wie möglich sein. Eine spätere Änderung/Verschiebung der Ausgaben ist möglich, muss aber durch den Fonds Soziokultur genehmigt werden.
Gebt bei Honoraren bitte an wie viele Personen, welche Leistung und welcher Honorarsatz (z.B. _Personen x_ Stunden/Tagessatz x _ Euro) kalkuliert wird.
Investive Ausgaben (Kauf von Büromöbeln oder Technik) von über 800 € können nicht vom Fonds Soziokultur gefördert werden. Sollte zum Beispiel teureres Kamera- oder Bühnenequipment benötigt werden, muss dieses stattdessen angemietet werden.
Es dürfen nur Ausgaben aufgeführt werden, zu denen es am Ende auch einen beweisbaren Geldfluss (Rechnung und Zahlungsbeweis z.B. Kontoauszug) geben wird.
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Ansprechpartnerin:
Tabea Deckers
erreichbar Di bis Do
Tel.: 02 28 - 97 144 79 23
deckers_at_fonds-soziokultur.de